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Schweiz regelt Transplantation fötaler Gewebe: Keine „Belohnung“ für eine Gewebespende

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
445078
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 18 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

V on der Transplantation fötaler menschlicher Gewebe versprechen sich Ärzte und Forscher eine wirksamere Behandlung bestimmter schwerer Krankheiten“, heißt es in der Präambel der „Medizinisch-ethischen Richtlinien für die Transplantation fötaler menschlicher Gewebe“, die im März in der Schweizerischen Ärztezeitung veröffentlicht wurden. Ethische Grundsatzdiskussionen seien durch die Tatsache ausgelöst worden, daß das zur Transplantation verwendete Fötalgewebe bei „induziertem

Schlagworte

Transplantation fötales Gewebe Schwangerschaftsabbruch ethische Richtlinien medizinische Indikation Zustimmung Anonymität Forschung Gewebespende Respektierung des Fötus Fetal Tissue Transplantation Abortion Ethics Informed Consent Medical Indications Research