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Kurzgefaßt

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
445167
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 17 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Kurzgefaßt Autodiebstahl – Läßt ein Autofahrer sein Fahrzeug mit kaputter Scheibe auf einem Parkplatz stehen und wird es dort gestohlen, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz aus seiner Kaskoversicherung, weil ihm „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist (Oberlandesgericht Hamm, Az. : 6 U 150/94). Abbiegen – Auch wenn ein Autofahrer den linken Blinker betätigt hat, darf sich ein aus einer Seitenstraße kommender Fahrer darauf nicht verlassen und muß die Hälfte des Schadens tragen, wenn der

Schlagworte

Autodiebstahl Schadensersatz grobe Fahrlässigkeit Abbiegen Fahrtenbuch Falschparker Krankenwagen Schadensersatzanspruch Autoexport Automobilindustrie Automobile Theft Negligence Traffic Accidents Traffic Regulations Insurance Vehicle Operation