CareLit Fachartikel
Wettbewerber auf dem Welt-Automarkt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
445168
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kurzgefaßt Autodiebstahl – Läßt ein Autofahrer sein Fahrzeug mit kaputter Scheibe auf einem Parkplatz stehen und wird es dort gestohlen, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz aus seiner Kaskoversicherung, weil ihm „grobe Fahrlässigkeit“ vorzuwerfen ist (Oberlandesgericht Hamm, Az. : 6 U 150/94). Abbiegen – Auch wenn ein Autofahrer den linken Blinker betätigt hat, darf sich ein aus einer Seitenstraße kommender Fahrer darauf nicht verlassen und muß die Hälfte des Schadens tragen, wenn der
Schlagworte
Autodiebstahl
Schadensersatz
grobe Fahrlässigkeit
Abbiegen
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