Das Medizinproduktegesetz (MPG) - Auswirkungen für die Klinik
Frankenberger, H.; Böchmann, R.-D. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 1998 · Heft 2 · S. 97 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Medizinproduktegesetz, das seit dem 01.01.1995 in Kraft ist, erläßt zur Gewährleistung der Sicherheit von Patienten Vorschriften für das Anwenden von Medizinprodukten, deren Mißachtung mit Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten belegt ist. Ein großer Teil dieser Verantwortung zur Einhaltung dieser Vorschriften wird auf den Anwender der Medizinprodukte übertragen. Der Anwender ist verpflichtet, kein Medizinprodukt am Patienten anzuwenden, wenn der begründete Verdacht besteht, daß die Sicherheit der Patienten bei sachgemäßer Anwendung gefährdet ist.