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Erlaß des Finanzministers: Steuerprivileg von Lebensversicherungen wird eingeschränkt

Löwe, A. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
445240
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Löwe, A.
Ausgabe
Heft 16 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Erträge aus Lebensversicherungen sind bekanntlich steuerfrei, anders als die Zinsen aus Sparplänen bei Banken. Da ließ sich doch jahrelang dem Fiskus ein Schnippchen schlagen: Wer sein Leben nur mit 10 000 DM versicherte, konnte für den Erlebensfall eine Versicherungssumme von 100 000 DM vereinbaren und nach 12 Jahren steuerfrei kassieren. Doch damit ist jetzt Schluß: mit Erlaß vom 20. Januar 1996 (Az. : BMF IV B1 S 222111/96) hat das Finanzministerium Versicherten einen Strich durch diese

Schlagworte

Lebensversicherungen Steuerprivileg Finanzministerium Erträge Todesfallschutz Rückabwicklung Rendite Versicherung Altersvorsorge Kapitallebensversicherung Vertragsänderung EU-Binnenmarkt Insurance Taxation Life Insurance Financial Legislation