CareLit Fachartikel
Diebstahl im Parkhaus
rdv · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
445289
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
[39] Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 16, 19. April 1996 V E R S I C H E R U N G E N Diebstahl im Parkhaus Werden auf Grund grober Fahrlässigkeit wertvolle Gegenstände aus einem Auto im Parkhaus gestohlen, muß die Hausratversicherung nicht zahlen. Beim Umzug hatte ein Versicherungsnehmer seine Videokamera und eine Stereoanlage im Wert von 12 000 DM auf dem Autorücksitz unter Decken verstaut. Auf dem Weg zur neuen Wohnung fuhr er in ein Parkhaus, um noch einzukaufen. Bei seiner Rückkehr, nach etwa
Schlagworte
Diebstahl
Parkhaus
Hausratversicherung
Fahrlässigkeit
Videokamera
Stereoanlage
Versicherungsschutz
Unfallversicherung
Altersvorsorge
Rechtsschutzversicherung
Mitversicherung
Kapital-Lebensversicherung
Theft
Insurance
Negligence
Personal Property Insurance