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rco · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
445442
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Steuerzahler hat Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut übernommen, deren Miteigentümer er ist, und darf das Wirtschaftsgut für seine betrieblichen Zwecke ohne Entgelt nutzen. Dann kann er diese Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch Absetzungen für Abnutzung – gegebenenfalls auch durch erhöhte Absetzungen – als Betriebsausgabe abziehen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs am 30. Januar 1995 beschlossen (Az. : GrS 4/92, Bundessteuerblatt II 1995, 281). Im Urteilsfall war
Schlagworte
Steuerrecht
Betriebsausgaben
Miteigentum
Absetzungen
Finanzamt
Mietverhältnis
Erbschaft
Guthaben
Modernisierungskosten
Unterhalt
Augenärzte
Brillengläser
Legal Issues
Taxation
Property
Financial Management