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Sparguthaben verjährt nicht so schnell

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
445444
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 14 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Ein Steuerzahler hat Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut übernommen, deren Miteigentümer er ist, und darf das Wirtschaftsgut für seine betrieblichen Zwecke ohne Entgelt nutzen. Dann kann er diese Herstellungskosten als eigenen Aufwand durch Absetzungen für Abnutzung – gegebenenfalls auch durch erhöhte Absetzungen – als Betriebsausgabe abziehen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs am 30. Januar 1995 beschlossen (Az. : GrS 4/92, Bundessteuerblatt II 1995, 281). Im Urteilsfall war

Schlagworte

Sparguthaben Verjährung Steuerrecht Betriebsausgaben Eigentum Mietverhältnis Finanzgericht Erbschaft Unterhalt Bank Urteil Modernisierungskosten Financial Management Taxation Property Inheritance