CareLit Fachartikel
7. Nachtrag: zum Vertrag zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn (jetzt: dem Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens), Frankfurt/Main, und der Kassenärztlichen Bundesverei…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
445533
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge des Inkrafttretens der Vierten Änderungsverordnung zur GOÄ zum 1. 1. 1996 werden verschiedene Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen erforderlich, die nachstehend veröffentlicht werden und sich inhaltlich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen: 1) Vertrag mit der Postbeamtenkrankenkasse (Mitgliedergruppe A) sowie Vertrag über die badeärztliche Behandlung Mit Wirkung ab 1. 1. 1996 ist als Abrechnungsgrundlage bei der ärztlichen Versorgung von Versicherten der
Schlagworte
Vertrag
Bundesbahnbeamte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Heilbehandlung
GOÄ
Abrechnung
Psychotherapie
Früherkennung
Badeärztliche Behandlung
Punktwert
Ersatzkassen-Gebührenordnung
Health Care Reform
Medical Fees
Health Care Costs
Medical Services
Health Policy