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Buner, W.; rdv · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
445540
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Jahresbeginn ist die Grenze für die Lohnsteuerpauschalierung von Beiträgen zu Direktversicherungen von jährlich 3 000 DM auf 3 408 DM angehoben worden. Zugleich stieg der Pauschalsteuersatz von 15 Prozent auf 20 Prozent. Werden Altverträge angepaßt, dann stellt sich die Frage, ob diese Verträge auch wieder eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben müssen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß eine Beitragsänderung nach der
Schlagworte
Lohnsteuerpauschalierung
Direktversicherungen
Altersvorsorge
Billigkeitsregelung
Stornoquote
Risikopolicen
Hausratversicherung
Versicherungsschutz
finanzielle Engpässe
Sozialabgaben
Insurance
Taxation
Social Security
Financial Support
Risk Assessment
Health Insurance