CareLit Fachartikel

Unfallverhütung: Verpflichtungen für das „Unternehmen Praxis“

Mohr, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
445580
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Mohr, W.
Ausgabe
Heft 12 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat sich vertraglich verpflichtet, die EGRichtlinie 89 391 umzusetzen. Danach ist auf der Rechtsgrundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 3 und § 6 ASiG) mit Beschluß vom 1. September 1995 für alle Betriebe in Deutschland ab einem Arbeitnehmer eine sicherheitstechnische und ärztliche Überwachung einzuführen. Darunter fallen auch Arztpraxen. Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, diese Betreuung umzusetzen. Die Verordnung, die die Ärzte betrifft, ist die

Schlagworte

Unfallverhütung Arztpraxen Sicherheitsüberwachung Berufsgenossenschaft Gefahrenklassen medizinische Untersuchung sicherheitstechnische Untersuchung Verpflichtungen Kosten Arbeitsmedizin EGRichtlinie ASiG Occupational Health Safety Management Health Care Facilities Medical Staff