CareLit Fachartikel
Unfallverhütung: Verpflichtungen für das „Unternehmen Praxis“
Mohr, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
445580
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat sich vertraglich verpflichtet, die EGRichtlinie 89 391 umzusetzen. Danach ist auf der Rechtsgrundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (§ 3 und § 6 ASiG) mit Beschluß vom 1. September 1995 für alle Betriebe in Deutschland ab einem Arbeitnehmer eine sicherheitstechnische und ärztliche Überwachung einzuführen. Darunter fallen auch Arztpraxen. Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, diese Betreuung umzusetzen. Die Verordnung, die die Ärzte betrifft, ist die
Schlagworte
Unfallverhütung
Arztpraxen
Sicherheitsüberwachung
Berufsgenossenschaft
Gefahrenklassen
medizinische Untersuchung
sicherheitstechnische Untersuchung
Verpflichtungen
Kosten
Arbeitsmedizin
EGRichtlinie
ASiG
Occupational Health
Safety Management
Health Care Facilities
Medical Staff