CareLit Fachartikel
Streit mit dem Finanzamt: Einspruchverfahren können „zwangsweise ruhen“
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
445762
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesbürger, die mit ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können dagegen angehen. Seit Jahresbeginn 1996 gelten neue Regeln dafür. Die wichtigsten Änderungen: Das Jahressteuergesetz hat die „Zwangsruhe“ von Einspruchsverfahren eingeführt. Ist wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht oder bei einem obersten Bundesgericht (also etwa dem Bundesfinanzhof) anhängig und stützt der Steuerzahler seinen Einspruch hierauf, so
Schlagworte
Finanzamt
Einspruchverfahren
Steuerbescheid
Zwangsruhe
Steuerzahler
Rechtsbehelfsstellen
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JobTicket
Arbeitsvertrag
arglistige Täuschung
Taxation
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Legal Rights
Tax Law
Dispute Resolution
Employment