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Bundessozialgericht billigt ungleiche Honorarverteilung
Dauth, S.; Wortmann · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
445893
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundessozialgericht billigt ungleiche Honorarverteilung KASSEL. Nach einem Anfang Februar verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sind Ungleichheiten bei der Honorierung zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen dann zulässig, wenn sie „nicht unverhältnismäßig“ und sachlich begründet sind. Ein solcher Grund könne etwa darin liegen, das Risiko von Mengenausweitungen bei einzelnen Ärztegruppen auf diese zu beschränken (Az. : 6 RKa 68/94). Vor dem Bundessozialgericht hatte
Schlagworte
Bundessozialgericht
Honorarverteilung
Ärzte
Fachrichtungen
Mengenausweitungen
ambulante Operationen
Tierversuche
Impfstoffe
Leukämiefälle
Forschung
Fortbildung
Krankenhausausgaben
Health Care Costs
Medical Economics
Medical Staff
Health Policy