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Bekanntmachungen: Berufsordnung für die deutschen Ärzte*in der Fassung der Beschlüsse des 98. Deutschen Ärztetages in Stuttgart

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
446017
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A-407 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 7, 16. Februar 1996 (71) § 1 Berufsausübung (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der ärztliche Beruf verlangt, daß der Arzt seine Aufgabe nach seinem Gewissen und nach den Geboten der ärztlichen Sitte erfüllt. (2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern

Schlagworte

Berufsordnung Arzt Gesundheit Ethik Schweigepflicht Aufklärungspflicht Weiterbildung Forschung Patientenrechte Embryonenschutz Qualitätssicherung Haftpflichtversicherung Medical Ethics Physician's Role Patient Rights Informed Consent