CareLit Fachartikel
Die Richtlinien zur Durchführung des intratubaren Gametentransfers, der In-vitro-Fertilisation mit: Embryotransfer und anderer verwandter Methoden erhalten folgende Fassung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
446018
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-407 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 7, 16. Februar 1996 (71) § 1 Berufsausübung (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der ärztliche Beruf verlangt, daß der Arzt seine Aufgabe nach seinem Gewissen und nach den Geboten der ärztlichen Sitte erfüllt. (2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern
Schlagworte
Gametentransfer
In-vitro-Fertilisation
Embryotransfer
ärztliche Berufspflichten
Ethik-Kommission
Patientenaufklärung
Schweigepflicht
Fortbildung
Qualitätssicherung
Schwangerschaftsabbruch
Sterilisation
Fertilization in Vitro
Embryo Transfer
Ethics
Medical
Patient Education