CareLit Fachartikel

Interpretationshilfen zu § 28 MBO – Patienteninformation

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
446019
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A-407 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 7, 16. Februar 1996 (71) § 1 Berufsausübung (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der ärztliche Beruf verlangt, daß der Arzt seine Aufgabe nach seinem Gewissen und nach den Geboten der ärztlichen Sitte erfüllt. (2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern

Schlagworte

Arzt Patienteninformation Berufsausübung Aufklärungspflicht Schweigepflicht Ethik-Kommission Weiterbildung Qualitätssicherung Haftpflichtversicherung Schwangerschaftsabbruch In-vitro-Fertilisation Medical Ethics Informed Consent Physician-Patient Relations Professional Competence Confidentiality