CareLit Fachartikel
II. Interdisziplinärer Seminarund Praktikum-Kongreß: 30. März bis 6. April 1996
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
446021
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-407 Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 7, 16. Februar 1996 (71) § 1 Berufsausübung (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Der ärztliche Beruf verlangt, daß der Arzt seine Aufgabe nach seinem Gewissen und nach den Geboten der ärztlichen Sitte erfüllt. (2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern
Schlagworte
ärztliche Berufspflichten
Ethik-Kommission
Patientenaufklärung
Schweigepflicht
Weiterbildung
Qualitätssicherung
Schwangerschaftsabbruch
In-vitro-Fertilisation
Embryonenschutz
ärztliche Zusammenarbeit
Medical Ethics
Informed Consent
Confidentiality
Medical Education
Quality Assurance
Abortion