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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
446181
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

1. § 6 wird wie folgt geändert: Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Benötigte Mittel des Sprechstundenbedarfs sind dem Bestand zu entnehmen, der für Versicherte der Ersatzkassen oder nach kassenartenübergreifenden Vereinbarungen entsprechend den gesamtvertraglichen Regelungen bezogen werden kann. Hierüber sowie über die Höhe der zu erstattenden Beträge sind auf Landesebene unter den Beteiligten entsprechende Vereinbarungen zu treffen. “ In Abs. 4 wird die „Nr. 71“ durch „Nr. 3“ ersetzt. Abs.

Schlagworte

Sprechstundenbedarf Ersatzkassen gesamtvertragliche Regelungen ICD EBM ärztliche Leistungen ambulante Behandlungen Verträge Gesundheitsversorgung Bundesärztekammer Health Care Costs Health Care Reform Health Policy Medical Records Medical Services Physician's Role