CareLit Fachartikel
Abkommen zwischen Bundesinstitut und Bundesärztekammer
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
446204
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BONN. Die verbindliche Einführung der seit 1. Januar vorgeschriebenen computerlesbaren Verschlüsselung von Patientendaten nach dem ICD-10-Code (International Classification of Diseases) sollte nach einer Forderung des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen W. Möllemann, um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sollten die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft eine praktikable Lösung zur Klärung der Probleme
Schlagworte
Abkommen
Bundesärztekammer
BfArM
Arzneimittel
Datenaustausch
Nebenwirkungen
Kooperation
Gesundheitspolitik
ICD-10
Patientenversorgung
Arzneimittelsicherheit
Notfälle
Drug Approval
Drug Safety
Health Policy
Medical Informatics