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Wiedereinstieg: „Gleichberechtigung“

W-J, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
446257
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
W-J, D.
Ausgabe
Heft 3 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A-61 Seite eins Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 3, 19. Januar 1996 (1) Chancen für Klinikärzte ie Regelung zur Ruhezeit nach arbeitsintensiven Bereitschaftsdiensten von Krankenhausärzten, die das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ab Beginn dieses Jahres vorschreibt, ist klar: Wenn eine Klinikärztin oder ein Klinikarzt während eines Bereitschaftsdienstes 5, 5 Stunden oder mehr arbeitet, muß nach Ableistung des Dienstes eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden folgen. Ein Weiterarbeiten in einem

Schlagworte

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