CareLit Fachartikel
Wiedereinstieg: „Gleichberechtigung“
W-J, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
446257
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-61 Seite eins Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 3, 19. Januar 1996 (1) Chancen für Klinikärzte ie Regelung zur Ruhezeit nach arbeitsintensiven Bereitschaftsdiensten von Krankenhausärzten, die das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ab Beginn dieses Jahres vorschreibt, ist klar: Wenn eine Klinikärztin oder ein Klinikarzt während eines Bereitschaftsdienstes 5, 5 Stunden oder mehr arbeitet, muß nach Ableistung des Dienstes eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden folgen. Ein Weiterarbeiten in einem
Schlagworte
Wiedereinstieg
Gleichberechtigung
Arbeitszeitgesetz
Krankenhausärzte
Ruhezeit
Familienpause
Karriere
Frauen
Arbeitsbedingungen
Stellenangebot
Employment
Gender Equality
Work Schedule Tolerance
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Workload
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