CareLit Fachartikel
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Strunz · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
446385
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während Steuerzahler bisher ihre ganze Überzeugungskraft in die Waagschale werfen mußten, um das Finanzamt davon zu überzeugen, daß sie in der eigenen Wohnung ein „häusliches Arbeitszimmer“ eingerichtet hatten, so wird sich das vom Jahreswechsel 1995/96 an grundlegend ändern. Denn dann kann es steuerlich günstiger sein, kein Arbeitszimmer zu haben. Der Grund: Ist ein Raum als häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt, dann kann der Abzug der Aufwendungen dafür auf 2 400 DM pro Jahr
Schlagworte
Steuerzahler
Arbeitszimmer
Finanzamt
Aufwendungen
Steuerrecht
Neuregelung
Umsatzsteuer
Heilkunde
Umzugskosten
Werbungskosten
Kapitalanlage
Berufstätige
Taxpayers
Home-Based Work
Tax Deductions
Taxation