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Voraussetzung für leistungsgerechte Entgelte: Transparenz Einfaches Arbeiten mit der Zuordnungsübersicht

Büse, F. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1998 · Heft 2 · S. 105 bis 108

Dokument
44648
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Büse, F.
Ausgabe
Heft 2 / 1998
Jahrgang 29
Seiten
105 bis 108
Erschienen: 1998-02-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Das Pflegeheim erwirbt mit dem Abschluß eines Versorgungsvertrages einen Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung, die es ihm bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglicht, seinen Versorgungsvertrag zu erfüllen. Damit verpföichtet es sich zum Wirtschaftlichkeitsgebot. Es ist also notwendig, daß sich die Pflegesatzparteien im Versorgungsvertrag oder spätestens bei der Pflegesatzvereinbarung über Art und Umfang des versorgungsnotwendigen Personalund Sachmitteleinsatzes verständigen.

Schlagworte

PFLEGESATZ WIRTSCHAFTLICHKEIT VERTRAG VEREINBARUNG VERSORGUNGSAUFTRAG PFLEGEHEIM Heim und Pflege Kulmbach