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Schweizer Richtlinien zur Sterbehilfe: Aktive Euthanasie bleibt verboten

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
447446
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 38 / 1995
Jahrgang 27
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Schweizer Richt inien zur Ster oehilfe Aktive Euthanasie bleibt verboten In den Niederlanden wird aktive Euthanasie mittlerweile unter ganz bestimmten Bedingungen nicht mehr bestraft. Die Delegierten des 98. Deutschen Ärztetages in Stuttgart (Mai 1995) haben sich vehement gegen solche Bestrebungen ausgesprochen. In der Schweiz wurden kürzlich unter anderem aufgrund der niederländischen Erfahrungen von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften die Richtlinien für die

Schlagworte

Sterbehilfe Euthanasie Schweiz Richtlinien Patientenverfügung palliativmedizinisch Gesundheitswesen Krankenhausreform Schmerzbekämpfung Urteilsunfähigkeit Lebensbeendigung medizinische Ethik Euthanasia Patient Rights Palliative Care Terminal Care