Rechtsprechung: Haftungssituation für Pflegehelfer bei gespaltenem Behandlungsvertrag
Saffé, M.-S. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 2 · S. 51 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
FOF,255,255\FON,0,114Leitsätze:FOF,0,114\FON,255,255\SLN FOF,255,255\FON,0,1141. FOF,0,114\FON,255,255Der Belegarzt haftet nur gem. 278 BGB vertraglich oder gem. 831 BGB deliktisch für Fehlverhalten von Pflegekräften, wenn diese im Rahmen des Behandlungsvertrages, für selbst geschuldete ärztliche Versorgungen tätig geworden sind oder hätten tätig werden müssen.SLN FOF,255,255\FON,0,1142. FOF,0,114\FON,255,255\FON,255,255Fehlleistungen des Pflegepersonals im Rahmen der allgemeinen Pflege, können nur dem nachgeordneten Personal der Klinik zur Last gelegt werden, somit ist eine Haftung der Klinik gegeben.SLN FO…