Stellensuche: Rückporto zahlt Empfänger
Kamm, V. · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fachtext behandelt die Regelung, dass bei der Stellensuche die Kosten für das Rückporto vom Empfänger getragen werden müssen. Dies betrifft insbesondere Bewerbungen, bei denen die Rücksendung von Unterlagen erforderlich ist. Der Empfänger, also der potenzielle Arbeitgeber, ist demnach verpflichtet, die Portokosten für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen zu übernehmen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Bewerber nicht zusätzlich belastet werden und ihre Unterlagen im Falle einer Absage zurückerhalten können. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Praxis in der Branche üblich ist