CareLit Fachartikel
Werbefaxe: Abmahnverein gründen
Gassner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
448037
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
LESERBRIEFE sondern gegenseitig ausschließen. Der Grund ist folgender: Wenn die Überlegenheit eines therapeutischen Verfahrens durch eine kontrollierte klinische Studie erwiesen ist, dann darf man (aus ethischen Gründen) nicht nochmals eine gleiche Studie durchführen. Man würde sonst die Patienten der Kontrollgruppe mit einem erwiesenermaßen schlechteren Verfahren behandeln — was ethisch nicht zulässig ist (Weltärztedeklaration! ). Es ist in der Tat ein wenig beachtetes Problem: Wer
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