Die Leistungsansprüche des Versicherten im Rechtskonkretisierungskonzept des SGB V (Teil 1)
Schwerdtfeger, G. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 1998 · Heft 2 · S. 49 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln, Heilund Hilfsmitteln. Kriterien dafür, welche ärztliche Behandlung sowie welche Arten von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln beansprucht werden können, sind im SGB V nicht genannt. Es wird nur gesagt, daß Leistungen nicht unzweckmäßig sein dürfen, das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen und vom finannziellen Aufwand nicht unwirtschaftlich sein dürfen. SLN Damit gibt das SGB V den Versicherten allerdings bloß ein Rahmenrecht vor. Ein konkreter Anspruch kann aus dem Rahemnrecht erst unter Einschluß weiterer im SGB…