CareLit Fachartikel
Beschlußvorlage des Vorstandes für den Deutschen Ärztetag
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
448460
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
POLITIK Geltung des Berufsrechts für die Ärzte die Regeln des Paragraphen 34 MBO zu beachten. Dementsprechend ist auch nach noch geltendem Berufsrecht die Notwendigkeit gegeben, daß die Namen aller Ärzte, welche sich zu einer Partnerschaft zusammenschließen, auf den Praxisschildern zusammen mit Arztbezeichnungen anzugeben sind. Der Zusatz „Partnerschaft" ist entsprechend Paragraph 2 Absatz 1 PartGG und in Ermangelung eines — im übrigen rechtlich nicht möglichen — Ausschlusses zulässig.
Schlagworte
Berufsrecht
Ärzte
Partnerschaft
Berufsausübungsgemeinschaft
Praxissitz
Kooperative Berufsausübung
Medical Ethics
Professional Practice
Medical Cooperation
Medical Legislation
Physician-Patient Relations
Professional Associations
Deutsches Ärzteblatt