CareLit Fachartikel
Betäubungsmittel: Regelungen für Reisen
Kleinken · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
448614
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
•·•••••i NACHRICHTEN Aus Bund und Ländern Betäubungsmittel: Regelungen für Reisen KÖLN. Nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (Bundesanzeiger Nr. 72 vom 12. April 1995, Seite 4349) können in den Ländern, die sich dem Schengener Abkommen angeschlossen haben, verordnete Betäubungsmittel mitgeführt werden, wenn eine von einer Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung (gemäß Artikel75 des Übereinkommens) vorliegt. Dies soll insbesondere
Schlagworte
Betäubungsmittel
Reisen
Schengener Abkommen
Bescheinigung
Schmerzpatienten
Drogenabhängige
Opiate
Substitutionsmittel
Palliativmedizin
aktive Sterbehilfe
Drug Abuse
Opioid Analgesics
Palliative Care
Pain Management
Substance-Related Disorders
Health Policy