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Amsterdam: Schließung von „Coffee-Shops“
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
448619
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
•·•••••i NACHRICHTEN Aus Bund und Ländern Betäubungsmittel: Regelungen für Reisen KÖLN. Nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (Bundesanzeiger Nr. 72 vom 12. April 1995, Seite 4349) können in den Ländern, die sich dem Schengener Abkommen angeschlossen haben, verordnete Betäubungsmittel mitgeführt werden, wenn eine von einer Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung (gemäß Artikel75 des Übereinkommens) vorliegt. Dies soll insbesondere
Schlagworte
Amsterdam
Coffee-Shops
Haschisch
Drogen
Vorschriften
Polizeikontrollen
Schließung
Cannabis
Alkohol
Sucht
Jugendliche
Nachbarschaft
Drug Abuse
Drug Control
Substance-Related Disorders
Public Health