CareLit Fachartikel
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung KV muß Kosten für einstweilige Anordnung tragen
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 3 · S. 19 bis 21
Dokument
44869
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung eines Urteils zur unrechtmäßigen Verrechnung arthroskopischer Operationen. Die Krankenversicherung forderte die zu Unrecht erfolgte Vergütung zurück und belastete das Konto des Arztes, der Widerspruch gegen den Vollzug eingelegt hatte.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
KOSTEN
OPERATIONSINDIKATION
FEHLPLANUNG
RECHTSWESEN
RECHT
ARZTRECHT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt