CareLit Fachartikel

Widerspruch hat aufschiebende Wirkung KV muß Kosten für einstweilige Anordnung tragen

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 3 · S. 19 bis 21

Dokument
44869
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
19 bis 21
Erschienen: 1998-03-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Zusammenfassung eines Urteils zur unrechtmäßigen Verrechnung arthroskopischer Operationen. Die Krankenversicherung forderte die zu Unrecht erfolgte Vergütung zurück und belastete das Konto des Arztes, der Widerspruch gegen den Vollzug eingelegt hatte.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG KOSTEN OPERATIONSINDIKATION FEHLPLANUNG RECHTSWESEN RECHT ARZTRECHT URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt