CareLit Fachartikel
Pflege: Unlogik beseitigen
Ruhe, B. · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
448778
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
"WI'WiWWjWIW, ', LESERBRIEFE verdanken es keineswegs einem "Getöteten", daß sie leben. Eine Organentnahme zum Zwecke der Transplantation kann nur dann erfolgen, wenn unter vollem Einsatz aller Möglichkeiten der Intensivbehandlung das Leben unrettbar verloren ist, weil das Gehirn nicht mehr durchblutet wird. Dies bedeutet, daß tödlich Verletzte grundsätzlich lebend nach einem Trauma, sei es Verkehrsunfall, sei es Selbstmordversuch zum Zwecke der Lebensrettung behandelt werden. Sie sterben,
Schlagworte
Pflege
Organspende
Transplantation
Intensivbehandlung
Pflegebedürftigkeit
soziale Gerechtigkeit
medizinische Richtlinien
Patientenrechte
Gesundheitsversorgung
Arzneimittel
Nebenwirkungen
Ausbildung
Organ Transplantation
Patient Care
Health Care Quality
Social Justice