CareLit Fachartikel

Was der Arzt über das neue Betreuungsrecht wissen sollte

Rasch, L. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 3 · S. 16 bis 19

Dokument
44881
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Rasch, L.
Ausgabe
Heft 3 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
16 bis 19
Erschienen: 1998-03-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 1992 wurde das neue Betreuungsrecht eingeführt. Damit wurden die bisherigen Rechtsgebiete der Vormundschaft und Pflegschaft zu dem Rechtsgebiet der Betreuung zusammengefaßt. Betreuung heißt hierbei rechtliche Vertretung und nicht die tatsächliche Versorgung und Pflege kranker bzw. behinderter Menschen und ist in den  1896 bis 1908 i BGB geregelt.SLN Ziel dieser Reform war es, den Betroffenen eine auf die persönlichen Erfordernisse abgestimmte Sorge bereitzustellen und Entscheidungen nun ohne zeitliche Verzögerung oder Doppelbearbeitung treffen zu können.SLN

Schlagworte

PFLEGSCHAFT BETREUUNGSGESETZ BETREUUNG BETREUUNGSRECHT Der Arzt und sein Recht Frankfurt