Was der Arzt über das neue Betreuungsrecht wissen sollte
Rasch, L. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 3 · S. 16 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1992 wurde das neue Betreuungsrecht eingeführt. Damit wurden die bisherigen Rechtsgebiete der Vormundschaft und Pflegschaft zu dem Rechtsgebiet der Betreuung zusammengefaßt. Betreuung heißt hierbei rechtliche Vertretung und nicht die tatsächliche Versorgung und Pflege kranker bzw. behinderter Menschen und ist in den 1896 bis 1908 i BGB geregelt.SLN Ziel dieser Reform war es, den Betroffenen eine auf die persönlichen Erfordernisse abgestimmte Sorge bereitzustellen und Entscheidungen nun ohne zeitliche Verzögerung oder Doppelbearbeitung treffen zu können.SLN