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Krankfeiern - Grund für eine fristlose Kündigung Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. August 1997, Az 12 Sa 297/97

Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 3 · S. 238 bis 241

Dokument
44902
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 3 / 1998
Jahrgang 37
Seiten
238 bis 241
Erschienen: 1998-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer entstehen den Arbeitgebern und den Krankenkassen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Aufgrund tarifvertraglicher Regelung oder nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muß der Lohn auch ohne Arbeitsleistung gezahlt werden. Nach Ablauf der Sechswochenfrist ist die gesetzliche Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet. In größeren Betrieben muß eine Personalreserve vorgehalten werden, um krankheitsbedingte Fehlzeiten auszugleichen.

Schlagworte

KRANKHEIT ARBEITSRECHT KUENDIGUNG ARBEITSUNFAEHIGKEIT ARBEITSLEISTUNG FEHLZEITEN HÖHE MOTIVATION ÄRZTE PRAXIS PATIENTEN RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES