CareLit Fachartikel
Krankfeiern - Grund für eine fristlose Kündigung Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. August 1997, Az 12 Sa 297/97
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 3 · S. 238 bis 241
Dokument
44902
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer entstehen den Arbeitgebern und den Krankenkassen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Aufgrund tarifvertraglicher Regelung oder nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muß der Lohn auch ohne Arbeitsleistung gezahlt werden. Nach Ablauf der Sechswochenfrist ist die gesetzliche Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet. In größeren Betrieben muß eine Personalreserve vorgehalten werden, um krankheitsbedingte Fehlzeiten auszugleichen.
Schlagworte
KRANKHEIT
ARBEITSRECHT
KUENDIGUNG
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
ARBEITSLEISTUNG
FEHLZEITEN
HÖHE
MOTIVATION
ÄRZTE
PRAXIS
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
VERTRAUEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES