Sterbehilfe in den Niederlanden
bt · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Niederlanden ist Sterbehilfe seit 2002 legal und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Die Patienten müssen an einer unheilbaren Krankheit leiden und unerträgliche Leiden erfahren, die nicht gelindert werden können. Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich, und die Entscheidung muss von mindestens zwei Ärzten unabhängig geprüft werden. Zudem müssen die Patienten in der Lage sein, ihre Entscheidung selbst zu treffen. Die Regelungen zielen darauf ab, den Schutz der Patienten zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Die Praxis der Sterbehilfe hat in der Gesellschaft eine