CareLit Fachartikel
Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung
fp · Deutsches Ärzteblatt · 1995 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
449466
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VARIA VERSICHERUNGEN können alle Versicherungen auch nach fünf Jahren gekündigt werden, selbst wenn längere Laufzeiten vereinbart wurden. Seit Juli 1994 sind Neuverträge zudem bei jeder Beitragserhöhung kündbar, die ohne eine Leistungserweiterung erfolgte. Für die neuen Bundesländer gibt es Sonderregelungen. Danach sind alle Verträge jährlich kündbar, die bis zum 31. Dezember 1992 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, gelten die gleichen
Schlagworte
Rechtsschutz
Selbstbeteiligung
Versicherungen
Kündigung
Betriebsunterbrechung
Prämieneinsparungen
Gerichtskosten
Rechtsanwälte
Senioren
Vertragsbedingungen
Insurance
Legal Services
Costs and Cost Analysis
Health Insurance
Business Interruption
Elderly