CareLit Fachartikel
Versicherung in Berufsgenossenschaft Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Ertel, H.; Jürgens, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
450079
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VARIA WIRTSCHAFT N ormalerweise gilt: Angestellte, auch angestellte Ärztinnen und Ärzte, sind für den Fall von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen pflichtversichert, Freiberufler wie niedergelassene Ärzte nicht. Sie können sich aber freiwillig versichern. So einfach diese Unterscheidung auch zu sein scheint, in der Praxis ist sie oft schwer. Ist zum Beispiel ein Leitender Krankenhausarzt, der noch eine eigene Praxis betreibt, versichert oder nicht? Und wie sieht es mit dem
Schlagworte
Versicherung
Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle
Berufskrankheiten
gesetzliche Versicherung
freiwillige Versicherung
niedergelassene Ärzte
Notfalldienst
Insurance
Occupational Diseases
Accidents
Occupational
Health Care Costs
Physicians
Workers' Compensation
Deutsches Ärzteblatt