CareLit Fachartikel

Versicherung in Berufsgenossenschaft Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Ertel, H.; Jürgens, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
450079
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ertel, H.; Jürgens, D.
Ausgabe
Heft 50 / 1994
Jahrgang 26
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

VARIA WIRTSCHAFT N ormalerweise gilt: Angestellte, auch angestellte Ärztinnen und Ärzte, sind für den Fall von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen pflichtversichert, Freiberufler wie niedergelassene Ärzte nicht. Sie können sich aber freiwillig versichern. So einfach diese Unterscheidung auch zu sein scheint, in der Praxis ist sie oft schwer. Ist zum Beispiel ein Leitender Krankenhausarzt, der noch eine eigene Praxis betreibt, versichert oder nicht? Und wie sieht es mit dem

Schlagworte

Versicherung Berufsgenossenschaft Arbeitsunfälle Berufskrankheiten gesetzliche Versicherung freiwillige Versicherung niedergelassene Ärzte Notfalldienst Insurance Occupational Diseases Accidents Occupational Health Care Costs Physicians Workers' Compensation Deutsches Ärzteblatt