CareLit Fachartikel
Pflegebedürftigkeit: Bundessozialgericht nennt Voraussetzungen
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
450857
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
----·-·· AKTUELL Pflegebedürftigkeit Bundessozialgericht nennt Voraussetzungen Die gesetzlichen Krankenkassen haben für eine schwerpflegebedürftige Person, die bereits mindestens zwölf Monate lang gepflegt wird, bis zu vier Wochen im Jahr eine sogenannte Vertretungspflege (während Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) zu finanzieren und dafür bis zu 1 800 DM aufzuwenden. Eine Krankenkasse lehnte jedoch einen entsprechenden Antrag mit der Begründung ab, es liege keine
Schlagworte
Pflegebedürftigkeit
Bundessozialgericht
Voraussetzungen
Hilfebedarf
Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegeperson
ärztliche Feststellung
Richtlinien
Care Needs
Social Security
Health Care Financing
Health Policy
Patient Care Team
Long-Term Care
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