Datenschutz - mehr als ein lästiges Übel?
Voßbein · Management & Krankenhaus, Darmstadt · 1998 · Heft 3 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Institutionen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Arztpraxen und andere der Abrechnung und dem Einzug ärztlicher Leistung dienende Institutionen) haben überwiegend solche Daten zu verarbeiten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Häufig wird jedoch die Bedeutung des Geltungsbereichs des BDSG noch nicht hinreichend berücksichtigt. Der Autor geht dabei im Rahmen seiner Ausführungen zum Datenschutz insbesondere auf die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten, die Effizienz-Problemfelder für Datenschutzbeauftragte in Kiniken sowie Organisationslösungen für die Realisierung des Datenschutzes in Kli…