CareLit Fachartikel
Vertragsverhandlungen mit den Krankenund Pflegekassen im Bereich der häuslichen Pflege
Engel, M. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 3 · S. 68 bis 72
Dokument
45183
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen haben gemäß i 2 Abs. 1, 37, 38 SGB V die Versorgung ihrer Versicherten im Bereich der häuslichen Pflege sicherzustellen. Zu diesem Zweck können sie entweder selbst geeignete Pflegekräfte anstellen oder aber auch Verträge über diese Leistungen mit Dritten, den sogenannten Leistungserbringern, gemäß i 132, 132a SGB V schließen. Letztere Möglichkeit ist nach dem Gesetz der Vorzug zu geben.
Schlagworte
KRANKENKASSE
VERTRAG
AMBULANTE PFLEGE
PflegeRecht
Neuwied