CareLit Fachartikel

Arbeitszeitrecht, Bereitschaftsdienst und Pausenregelung bei Nachtwachen: Eine Lösung muß gefunden werden

Hohmann, J. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 3 · S. 216 bis 217

Dokument
45203
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Hohmann, J.
Ausgabe
Heft 3 / 1998
Jahrgang 51
Seiten
216 bis 217
Erschienen: 1998-03-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Am 01.07.1994 ist das Arbeitszeitgesetz, das auch neuralgische Punkte wie Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten enthält, in Kraft getreten. Das bedeutet, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtsgesetzes in vollem Umfang in den Krankenhäusern und Universitätskliniken anzuwenden sind. Zu beachten ist, daß Verstöße gegen dieses Gesetz nach  22 bußgeldbeschwert sind oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach  23 nach sich ziehen können, wenn durch eine Überinanspruchnahme des Arbeitnehmers dessen Gesundheit gefährdert wird oder Verstöße wiederholt vorkommen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT NACHTARBEIT BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSRECHT PAUSENREGELUNG GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER ZEIT ARBEITSLEISTUNG PERSONEN Pflegezeitschrift