CareLit Fachartikel
Arbeitszeitrecht, Bereitschaftsdienst und Pausenregelung bei Nachtwachen: Eine Lösung muß gefunden werden
Hohmann, J. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 3 · S. 216 bis 217
Dokument
45203
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 01.07.1994 ist das Arbeitszeitgesetz, das auch neuralgische Punkte wie Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten enthält, in Kraft getreten. Das bedeutet, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtsgesetzes in vollem Umfang in den Krankenhäusern und Universitätskliniken anzuwenden sind. Zu beachten ist, daß Verstöße gegen dieses Gesetz nach 22 bußgeldbeschwert sind oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach 23 nach sich ziehen können, wenn durch eine Überinanspruchnahme des Arbeitnehmers dessen Gesundheit gefährdert wird oder Verstöße wiederholt vorkommen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
NACHTARBEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSRECHT
PAUSENREGELUNG
GESUNDHEIT
KRANKENHÄUSER
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
PERSONEN
Pflegezeitschrift