CareLit Fachartikel
Allgemeingültigkeit von Richtlinien der Fachgesellschaften und Berufsverbände
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 1998 · Heft 3 · S. 33 bis 35
Dokument
45225
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
RA Herbert Wartensleben führt zunächst aus, daß die Begriffe Richtlinie, Leitlinie und Empfehlung gesetzlich nicht definiert sind und auch von Fachgesellschaften und Berufsverbänden nicht übereinstimmend benutzt und interpretiert werden. Dann befaßt er sich mit dem Begriff Standard und geht auf die Beurteilungskriterien für Leitlinien in der medizinischen Versorgung der Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin ein.
Schlagworte
BERUFSVERBAND
AERZTLICHES PERSONAL
GUTACHTEN
RICHTLINIE
RECHTSWESEN
RECHT
GESETZ
LEITLINIEN
MEDIZIN
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis
Frankfurt