Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit ( 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII)
Burchardt, K. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1998 · Heft 3 · S. 109 bis 113
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG) vom 7. 8. 1996 ist das bisherige in der RVO - insbesondere in seinem Dritten Buch - enthaltene Recht der gesetzlichen Unfallversicherung als siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) mit Wirkung im wesentlichen ab 1. 1. 1997 eingeordnet worden. Neben der rechtssystematischen Überarbeitung wurde das Unfallversicherungsrecht durch die Neufassung im SGB VII in einigen Punkten inhaltlich weiterentwickelt. Dies betrifft auch den Versicherungsschutz bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.…