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Betriebsausgaben „Luxusgüter“ sind nicht akzeptiert

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
452610
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 12 / 1994
Jahrgang 26
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

VARIA WIRTSCHAFT Der Rechtsanwalt und Notar Hans R. liebte es edel. In seine Praxis legte er einen echten Perserteppich, Rechnungsbetrag: 25 000 DM. Diese Betriebsausgabe deklarierte er in seiner Steuererklärung. Der zuständige Finanzbeamte machte ihm jedoch einen Strich durch die Rechnung und kürzte die Ausgaben für den Teppich auf 5 000 DM. Mehr sei nicht angemessen, erklärte er dem Steuerzahler. Der Anwalt wollte es genau wissen und bescherte so allen, die ihre Betriebsausgaben

Schlagworte

Betriebsausgaben Luxusgüter Steuererklärung Finanzamt Angemessenheit Grundsatzurteil Autos Abschreibung Tax Deductions Luxury Goods Financial Administration Legal Precedents Business Expenses Tax Law Deutsches Ärzteblatt