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Betriebsausgaben „Luxusgüter“ sind nicht akzeptiert
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
452610
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
VARIA WIRTSCHAFT Der Rechtsanwalt und Notar Hans R. liebte es edel. In seine Praxis legte er einen echten Perserteppich, Rechnungsbetrag: 25 000 DM. Diese Betriebsausgabe deklarierte er in seiner Steuererklärung. Der zuständige Finanzbeamte machte ihm jedoch einen Strich durch die Rechnung und kürzte die Ausgaben für den Teppich auf 5 000 DM. Mehr sei nicht angemessen, erklärte er dem Steuerzahler. Der Anwalt wollte es genau wissen und bescherte so allen, die ihre Betriebsausgaben
Schlagworte
Betriebsausgaben
Luxusgüter
Steuererklärung
Finanzamt
Angemessenheit
Grundsatzurteil
Autos
Abschreibung
Tax Deductions
Luxury Goods
Financial Administration
Legal Precedents
Business Expenses
Tax Law
Deutsches Ärzteblatt