CareLit Fachartikel
Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
452723
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(3) Die einzelne Bescheinigung erstreckt sich im allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche, sie gilt nur für den vom behandelnden Arzt für notwendig erachteten Zeitraum, längstens für sechs Monate. Maßgeblich für eine angemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Die Notwendigkeit von Funktionstraining kann wiederholt bescheinigt werden, sofern dies zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels erforderlich ist. Absatz 2 gilt
Schlagworte
Rehabilitationssport
Funktionstraining
Bescheinigung
Übungsveranstaltungen
Rehabilitationsträger
Vergütungen
Sportgemeinschaft
Hilfsmittel
Unfallversicherung
Kostenübernahme
Rehabilitation
Exercise Therapy
Sports
Disability
Health Insurance
Insurance Coverage