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Französischer Gesetzentwurf zur Bioethik: Experimente mit Embryonen sind grundsätzlich verboten

Braun, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
452960
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Braun, E.
Ausgabe
Heft 7 / 1994
Jahrgang 26
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

POLITIK AKTUELL Französischer Experimente mit Embryonen Gesetzentwurf zur Bioethik sind grundsätzlich verboten Die Methoden der künstlichen Befruchtung sollen in Frankreich sterilen Paaren vorbehalten bleiben, die seit mindestens zwei Jahren zusammenleben und in zeugungsfähigem Alter sind. Experimente mit menschlichen Embryonen sind grundsätzlich verboten, ebenso wie Diagnosen an Embryonen vor deren Einpflanzung in den Uterus. Das sind wesentliche Punkte eines Gesetzentwurfs zur

Schlagworte

Bioethik Embryonen künstliche Befruchtung Gesetzentwurf Frankreich Gesundheitsministerin eugenische Zwecke Diagnosen Nationalversammlung Familienrichter Kontrolle Forschung Bioethics Embryo Fertilization In Vitro Genetic Engineering