CareLit Fachartikel

Zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Neufassung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Biermann, E. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 1998 · Heft 4 · S. 207 bis 208

Dokument
45298
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Biermann, E.
Ausgabe
Heft 4 / 1998
Jahrgang 39
Seiten
207 bis 208
Erschienen: 1998-04-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Im Gegensatz zu auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverträgen enden befristete Arbeitsverträge durch Zeitablauf und bedürfen keiner zusätzlichen Kündigung. Damit entfällt ein Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Befristungen von Arbeitsverträgen müssen durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein; andernfalls sind sie unwirksam. Nach neuster Rechtssprechung hat der Arbeitnehmer dabei eine Klagefrist von 3 Wochen einzuhalten. Weiterhin wird zukünftig Weiterbildung als ein sachlich rechtfertigender Grund für eine Befristung anerkannt.--> aktueller Gesetzestext (Seite 208 bis 209)

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG KUENDIGUNG RECHTSPRECHUNG WEITERBILDUNG ARZT Anästhesiologie und Intensivmedizin Erlangen