CareLit Fachartikel
28. Internationaler Seminarkongreß in Grado
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
453042
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
richtungen und unter Beachtung der regelmäßigen Erneuerung von Farblösungen. Die Präparate sind dauerhaft haltbar zu machen. 1. 4 Der zytologisch tätige Arzt ist verpflichtet, eine gefahrenfreie Entsorgung gebrauchter Farblösungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Umweltschutzes zu gewährleisten. 2. Externe Qualitätssicherung 2. 1 Für die Durchführung der externen Qualitätssicherung ist die jeweilige Geschäftsstelle Qualitätssicherung bei der Ärztekammer
Schlagworte
zytologische Qualitätssicherung
Fortbildung
Ärztekammer
Mikroskop
Entsorgung
Gesundheitsstrukturgesetz
Vertragsarztsitze
Allergologie
Sportmedizin
Notfallmedizin
Psychosomatische Grundversorgung
Sonographie
Quality Assurance
Cytology
Medical Education
Environmental Protection