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Vertrag über die Tätigkeit eines freipraktizierenden Arztes als Vertragsarzt des Bundesgrenzschutzes (BGS) an Stelle eines Arztes im BGS (§ 1 Abs. 2 der Anlage 2 zum Vertrag vom 3…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
453186
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 1994
Jahrgang 26
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN (2) Der Vertragsarzt des BGS, der anstelle eines hauptamtlichen Arztes im BGS tätig wird (§ 1 Abs. 2), übernimmt die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten im BGS nach Maßgabe des Vertrages zwischen dem BMI und der KBV vom 31. Januar 1989, der Heilfürsorgebestimmungen für den BGS und der örtlichen Regelungen unter Inanspruchnahme der Sanitätseinrichtungen und des Sanitätspersonals des BGS. In der allgemeinen Durchführung seiner

Schlagworte

Vertragsarzt Bundesgrenzschutz ärztliche Versorgung Heilfürsorge Polizeivollzugsbeamte Sanitätspersonal Abrechnung Dienstobliegenheiten Vertretung Stillschweigen Contracted Physician Health Care Services Police Health Care Costs Medical Staff Confidentiality