CareLit Fachartikel
Anderungsvereinbarung zur Einführung der Krankenversichertenkarte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
453188
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ab. Die zweite Ausfertigung des San/ Bw/0217 leitet er dem zuständigen Truppenarzt mit einem Bericht auf der Rückseite nach Abschluß der Behandlung, spätestens nach Ablauf des Quartals, zu. 11. Der beauftragte Arzt ist verpflichtet, im Rahmen seiner Behandlung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten, enge Fühlung mit dem zuständigen Truppenarzt zu halten und diesen bei auftretenden Zweifelsfragen zu konsultieren. 12. Über die von ihm betreuten Soldaten führt der beauftragte Arzt
Schlagworte
Krankenversichertenkarte
Vertragsarztsitze
Truppenarzt
Wirtschaftlichkeit
Kassenärztliche Vereinigung
Einführung
Änderungen
Arztstempel
Gesundheitsversorgung
Abrechnung
Health Insurance
Health Care Costs
Health Care Reform
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Records